Nachtrag
zum Statut der Schützengesellschaft des Fleckens Bodenteich in Bodenteich vom 12. Mai 1874
Vorraussetzung für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit.
Ausschließlichkeit liegt vor, wenn keine anderen als steuerbegünstigte Zwecke – im einzelnen oder nebeneinander – verfolgt werden.
Ber. Körperschaften bleiben die §§ 5 bis 10 der Bestimmungen unberührt außerdem müssen folgende Vorraussetzungen gegeben sein.
Bodenteich, den 15. November 1954
Der Bürgermeister
Die geschäftsführenden Mitglieder
Günter Eberhard |
Otto Blome |
Karl Eckert |
Oberst der Gilde |
König der Gilde (1954) |
Geschäfts und Rechnungsführer der Gilde |
Die vier Rottmeister
Alfred Scheidel |
Wilhelm Lübke |
Th. Wittenberg |
i.V. Georg Ommler |
Major der Jägerkompanie |
Major der Rotte Bodenteich |
Major der Rotte Neustadt |
Hauptmann der Rotte Junggesellen |