Im Übereinstimmung mit dem Vorstand der Schützengilde bestimme ich hiermit folgendes:
Zur Hebung des Wehrgedankens stiftet der Flecken Bodenteich den besten Schützen auf der Königsscheibe die nachstehend aufgeführten Preise:
Aus der Kasse der Schützengilde ist für den viertbesten Schützen ein Preis von 10.-- RM ausgesetzt.
Es werden hierzu noch folgende Sonderbestimmungen festgesetzt.
Wer bereits einmal König war, kann auf die Königswürde verzichten. Er hat dann aber auch keinen Anspruch auf die weiteren Preise.
Bei gleichen Ringzahlen entscheidet das Los.
Das Königsschießen wird nur auf Ringscheibe durchgeführt, und die besten Schützen nach den höchsten Ringzahlen ermittelt.
Punkt 6 Uhr ist das Schießen auf die Königsscheibe zu beenden, Lehnt der beste Schütze die Königswürde ab, so prüft der Vorstand der Schützengilde die vorgebrachten Gründe. Werden die Gründe anerkannt, ist der Schütze von der Annahme der Königswürde entbunden, verliert aber gleichzeitig jeden Anspruch an den Preisen des Königsschießens. Diese Bestimmungen gelten auch für alle nachfolgenden Schützen.
Entscheidet der Vorstand, daß die Gründe für die Ablehnung nicht anerkannt werden können, dann hat der betreffende Schütze die Königswürde anzunehmen. Lehnt er trotzdem die Annahme der Königswürde ab, dann schließt er sich hierdurch für 3 Jahre von jedem weiteren Schießen für die Königswürde aus.
Es darf von jedem Schützen nur ein Satz auf die Königsscheibe geschossen werden. Probeschüsse sind nicht gestattet.
Die Entscheidungen des Vorstandes sind endgültig.
Ein Rechtsanspruch auf die Schießpreise besteht nicht.
Geschehen zu Bodenteich am 14. Mai 1938
Siegel des Der Bürgermeister
Fleckens Bodenteich gez. Schmitz
Für die Richtigkeit der Abschrift:
Bodenteich, den 6. Juni 1955
Schäfer